Verein

Der Hundesportverein Ockstadt wurde 1991 gegründet und umfasst derzeit ca. 125 Mitglieder.
Außerdem ist er Mitglied im Hundesportverband Rhein-Main e.V..

Es freut uns, wenn Sie als Hundefreund den Weg auf unsere Homepage gefunden haben. Dies zeigt, dass Sie sich mit einer vernünftigen und qualitativ hochwertigen Ausbildung Ihres Hundes auseinandersetzen.

Viele Vereine oder auch private Hundeschulen werben damit, dass qualifizierte “Hundetrainer” zur Verfügung stehen. Fragen Sie in diesem Zusammenhang einmal nach: “Steht wirklich ein staatlich geprüfter Hundetrainer zu Ausbildungszwecken zur Verfügung?” Oder, noch besser, fragen Sie, ob der Verein bzw. die Hundeschule eine Erlaubnis nach §11 Abs.1Nr.8f Tierschutzgesetz hat.

Wir informieren auf unserer Homepage ausdrücklich darüber, weil mit dem Begriff “Hundetrainer” viel Schindluder getrieben wird. Oft werben selbsternannte “Hundeexperten” um Sie bzw. Ihre Mitgliedschaft. Lassen Sie sich nicht von der Anzahl besuchter Seminare und sonstigen Veranstaltungen hinter das Licht führen. Stellen Sie die eingangs erwähnten Fragen. Wenn Sie darauf ausweichende oder keine Antworten erhalten, kommen Sie zu uns.

Unser Vorsitzender, Franz Reimche, hat bei der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz (dort ist der Verband der Großen Münsterländer, Landesgruppe Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland, das heißt “seines Hundes” ansässig) in einem aufwendigen Verfahren die Prüfung zum Hundetrainer abgelegt. Diese Prüfung ist bundesweit, also nicht nur bezogen auf einen einzelnen Landkreis, qualifizierend.

Der Landrat des Wetteraukreises hat Herrn Reimche deshalb schon unter dem Datum 26.03.2015 die Erlaubnis zum Betreiben einer privaten Einrichtung zum Ausbilden von Hunden oder zu angeleiteten Ausbildung eines Hundes durch den Tierhalter (Tierschule) nach §11 Abs.1Nr.8f Tierschutzgesetz erteilt.

Unsere Ausbilder, das heißt sämtliche Trainer des Hundesportvereins Ockstadt, werden ständig durch Herrn Reimche weiter- und fortgebildet. Da sie selbst von sich aus ein großes Maß an Ausbildungserfahrung und Einfühlungsvermögen mitbringen, ist hiermit die qualitativ beste Hundeausbildung im Verein gewährleistet.

Was bieten wir an?

Ausbildung in folgenden Bereichen:

Wieviel kostet das?

Nichtmitglieder können eine 10er Karte erwerben, diese kostet 110 € für Welpen und Junghunde Gültig ab 12.07.2022

Mitglieder: einmalige Aufnahmegebühr: 50 € (Listenhunde 100 €), Jahresbeitrag: 30 €,

sowie 10 Arbeitsstunden für Aktive Mitglieder ( nicht geleistete Arbeitsstunden kosten 10 € pro Stunde )

Sonderregelung “Familienbeitrag“:
Wenn zwei Personen mit einem Hund arbeiten, fällt für die zweite Person die Aufnahmegebühr von 50,00 € weg. Die zweite Person wird beitragsmäßig wie ein passives Mitglied behandelt, d. h. sie zahlt einen Jahresbeitrag von 15,00 €. Aber: Die Pflicht für die Ableistung von Arbeitsstunden bleibt. Wenn die Anzahl der Hunde mit der Anzahl der Führer identisch ist, dann bestehen keine Vergünstigungen.

Was sollte man mitnehmen?
Impfpass und Haftpflichtversicherungsnachweis, Spielzeug (ball o.Ä.), Leckerlis und den Hund mit Halsband und Leine

Vorstand

Franz Reimche

 1. Vorsitzender

Sabine Röhm

Stellvertretende Vorsitzende

Maria Reimche

Stellvertretende Vorsitzende

Ausbildungsteam

Franz

Staatlich geprüft nach §11 Tierschutzgesetz

Sandra

Staatlich geprüft nach §11 Tierschutzgesetz

Kristiane

Staatlich geprüft nach §11 Tierschutzgesetz

Thomas

Staatlich geprüft nach §11 Tierschutzgesetz

Trainer Michael

Michael

Staatlich geprüft nach §11 Tierschutzgesetz

Sabine

Staatlich geprüft nach §11 Tierschutzgesetz

Trainer Nele Mohr2

Nele

Staatlich geprüft nach §11 Tierschutzgesetz

Nils

Jürgen

Trainer Lara_Portrait

Lara

Heinz-Josef

Heinz-Josef

jürgen

Jürgen

Platzordnung

Mit Betreten des Vereinsgeländes vom HSV- Ockstadt verpflichtet sich jeder Besucher und jedes Mitglied zur Einhaltung der Platzordnung.

  • Das Vereinsgelände steht allen Vereinsmitgliedern während den Übungszeiten zur Verfügung.
  • Die Mitglieder des Vorstandes sowie das Ausbilderteam üben auf dem Vereinsgelände das Hausrecht aus.
  • Nichtmitglieder dürfen das Vereinsgelände nur mit ausdrücklicher Zustimmung eines Vorstandsmitgliedes/Ausbilder betreten.
    Die Teilnahme an der ersten Übungsstunde ist kostenlos.
  • Für Unfälle oder sonstige Schäden, die auf dem Platz entstehen, übernimmt der Verein keine Haftung. Das Betreten des Übungsplatzes geschieht auf eigene Gefahr.
  • Auf dem gesamten Vereinsgelände besteht Leinenpflicht. Ableinen des Hundes bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des amtierenden Ausbilders.
  • Hunde, die zur Ausbildung geführt werden, müssen versichert und geimpft sein. (Tollwut ab der 12.Woche) Hundehaltpflicht und Impfpass sind dem Vorstand bzw. dem Ausbildungsteam auf Verlangen vorzulegen.
  • Für die Trainingsstunden sind die Ausbilder zuständig. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
  • Um Störungen des Übungsbetriebes zu vermeiden, sind die auszubildenden Hunde erst nach Aufforderung des Ausbilders auf das Vereinsgelände zu führen.
  • Das selbständige Betreten des Übungsplatzes während den bekannten Trainingsangeboten ist zu unterlassen. Hundeführerinnen, die den Übungsplatz neben dem Ausbildungsangebotes betreten möchten, melden sich bitte ohne Hund bei den jeweiligen amtierenden Ausbildern.
  • Das Unterbringen der Hunde auf dem Vereinsgelände ist nur an den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. Der Durchgang zu den Hundeboxen (zwischen Vereinsheim und Übungsplatz) ist keine Wartezone und muss hundefrei bleiben. Die Hundeführerinnen haben Rücksicht auf andere Menschen und Tiere zu nehmen.
  • Jeder Benutzer ist für die Sauberkeit auf dem gesamten Vereinsgelände verantwortlich. Das Lösen der Hunde auf dem gesamten Vereinsgelände ist möglichst zu vermeiden. Verunreinigungen sind sofort zu entfernen und eine Gebühr von 5,- € zu entrichten. Kotbeutel und Mülltonnen stehen auf dem Gelände extra bereit.
  • Kranke oder mit einer ansteckenden Krankheit behaftete Hunde sind vom Besuch des gesamten Vereinsgeländes und dem Training ausgeschlossen. Heiße Hündinnen dürfen während der Hitze das Vereinsgelände nicht betreten.
  • Die Verwendung von elektronischen Erziehungshalsbändern (Tele-Tact o.ä.) ist verboten!
  • Das Benutzen der Trainingsgeräte ist grundsätzlich nur unter Aufsicht eines Ausbilders erlaubt.
  • Der Hundeplatz sowie die Geräte sind kein Kinderspielplatz. Kinder sind anzuweisen, sich den Hunden (insbesondere den in den Boxen oder Ablegeplatz verwahrten, trainierenden oder spielenden Hunden) nicht zu nähern.

Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen Anordnungen des Vorstandes und der Ausbilder können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw. den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.
Der Vorstand des Hundesportvereins Ockstadt e.V.

Download Platzordnung
Download Satzung HSVO

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